EU-Leitlinien gegen Wasserknappheit

Die EU-Kommission hat jetzt Leitlinien vorgestellt, die in den Mitgliedstaaten helfen sollen, gegen Wasserknappheit vorzugehen. Dabei geht es vor allem darum, aufbereitetes Wasser in der Landwirtschaft wiederzuverwenden. Dafür müssen schon beim Verbrauchen des Wassers bestimmte Regeln eingehalten werden. Und die sollen durch die Leitlinien auch harmonisiert werden.

EU/ Jennifer Jacquemart

„Die Idee ist, dass, um städtisches Abwasser für die Bewässerung wiederverwenden zu können, ein gewisses Maß an Standards erforderlich ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat die Kommission einige ziemlich detaillierte Leitlinien für die beste Vorgehensweise vorgelegt.“

Es geht dabei vor allem um Hygienestandards, aber auch einheitliche Mindestanforderungen an die Überwachung, oder Vorschriften für das Risikomanagement, um potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken zu bewerten und abzustellen. Auf der Verwaltungsseite geht es zum Beispiel Transparenzvorschriften. Die schreiben vor, dass wesentliche Informationen über alle Projekte zur Wiederverwendung von Wasser öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Dabei geht es nicht darum, den Mitgliedstaaten Vorschriften zu machen, hat Kommissionssprecher Adalbert Jahnz betont.

„Es soll helfen, auch den Entscheidern, um diese Maßnahmen sicher durchzuführen. Und natürlich ist die Message in Sachen Wassernutzung: es geht um eine extrem wertvolle Ressource. Mehr denn je, denn wir spüren den Klimawandel. Und es ist extrem wichtig, dass wir verantwortungsvoll mit Wasser umgehen.“

Die Verordnung über die Wiederverwendung von Wasser gilt ab Juni 2023.