Die Europäische Bürgerinitiative gilt seit 2012 als eines der direktesten Mittel zur politischen Einflussnahme in der EU. Die EU-Kommission kann aber nur Initiativen zulassen, deren Anliegen auch unter EU-Kompetenz fallen. Zwei neue EU-Bürgerinitiativen wurden als rechtlich zulässig befunden, sagt Kommissionsvize Vera Jourová.

Vĕra Jourová
„Die erste heißt „Stopp Grausamkeit – stopp schlachten“. Sie fordert Anreize für die Produktion von pflanzlichen Proteinen und kultiviertem Fleisch. Die Anzahl der Nutztiere zu reduzieren und Tierzuchtbetriebe zu schließen.“
Die Organisatoren der Initiative „Stop Cruelty Stop Slaughter“ fordern die EU-Kommission auf, etwa über Förderprogramme Anreize zur Forschung und Produktion schaffen. Intensive Landwirtschaft und Schlachthöfe seien Orte des Tierleids. Intensivtierhaltungen und Schlachthöfe seien auch eine ständige Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, weil von dort aus häufig immer wieder neue Pandemien ausgingen und es ebenso viele Hygiene- und Gesundheitsprobleme gebe, wie Salmonellen, Vogelgrippe oder ähnliches.
Auch bei der zweiten EU-Bürgerinitiative geht es um unser Essen:
„Stop Fake Food: Origin on Label“ fordert, dass europäische Verbraucher Zugang zu transparenten Informationen über Lebensmittel haben. Gewährleistung einer klaren und eindeutigen Herkunftskennzeichnung aller Produkte unter Einhaltung einheitlicher Standards im Binnenmarkt.“
Mit der Registrierung durch die EU-Kommission können die Organisatoren jetzt damit beginnen, Unterstützer-Unterschriften zu sammeln. Wenn innerhalb von sechs Monaten mindestens 1 Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten zusammenkommen, muss die EU-Kommission reagieren. Die Kommission muss ihre Entscheidung – Ablehnung, oder weiterverfolgen in jedem Fall begründen.