Was wissen wir eigentlich über unsere Rechte als Passagiere und Fahrgäste? Nicht genug sagen viele Europäerinnen und Europäer. Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage fühlen sich die Befragten noch am ehesten bei Bahnreisen informiert, gefolgt von Flug- und Busreisen. Doch was ist mit der Umsetzung von Passagierrechten in der EU? Die EU-Kommission hat die Leitlinien zu den EU-Fahrgastrechten überarbeitet. Auch ein neuer Abschnitt wurde eingefügt, sagt Kommissionssprecher Adalbert Jahnz.
„Dabei werden viele Fragen berücksichtigt, die vor allem im Hinblick auf die Rechte von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen aufgekommen sind. Ziel unserer Leitlinien ist es, die praktische Umsetzung dieser Rechte durch die nationalen Stellen und Betreiber zu verbessern.“
Laut Eurobarometer hat fast die Hälfte aller Bahnreisenden in der EU in den letzten 12 Monaten mindestens eine Unterbrechung ihrer Reise erlebt. In Deutschland waren es 72 Prozent. Die häufigste Unterbrechung war eine Abfahrtsverspätung von ein bis zwei Stunden. Bei Flugreisenden waren es 30 Prozent der fast 27.000 Befragten in allen EU-Ländern. Die auf EU-Ebene festgelegten Fahrgastrechte werden von den Verkehrsunternehmen angewandt und von den nationalen Stellen durchgesetzt.
„Passagiere können also davon ausgehen, dass ihre Rechte dank der Klarstellungen in unseren Leitlinien schneller und besser berücksichtigt werden. Diese ergeben sich entweder direkt aus der Gesetzgebung oder aus der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seit 2016.“