Wieterhin Ärger um die EEG-Umlage

Das Erneuerbare Energien-Gesetz sorgt weiter für Ärger. Und das, obwohl es schon reformiert wurde. Jetzt will die Bundesregierung vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob das Alte Gesetz grundsätzlich als sogenannte „Beihilfe“ einzustufen ist und hat gegen die EU geklagt. Denn die EU sieht es als Beihilfe und die ist laut EU-Recht verboten.

Aus der Froschperspektive fotografiertes Windrad vor blauem Himmel.

Aber was bringt diese Klage vor dem Europäischen Gerichtshof der Bundesregierung überhaupt? Florian Krüger vom unabhängigen Verbraucherportal Verivox beantwortet es so: „Die Bundesregierung will sicherlich wissen, ob sie die erneuerbaren Energien in diesem Land so fördern kann, wie sie es für richtig hält oder ob die EU da mitsprechen darf.“

Das Erneuerbare-Energien Gesetz – kurz EEG – wurde zur Förderung des Ökostroms konzipiert. Es hat laut EU nur einen Pferdefuß. Krüger von Verivox erklärt: „Mit dieser EEG-Umlage bzw. Ökostrom-Umlage finanzieren ja die Bürger und auch Unternehmen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Aber gerade energie-intensive Unternehmen sind ja von dieser Umlage teilweise oder komplett befreit. Und diese Differenz, die dadurch fehlt, zahlen die Verbraucher mehr – und da ist die Frage, ob das zulässig ist.“ Laut EU eben nicht. Das will Deutschland jetzt aber gerichtlich klären lassen, denn die Frage um das EEG und die großen Industrieunternehmen lautet laut Krüger: „Haben Unternehmen, die befreit werden, einen unzulässigen Vorteil dadurch oder wird dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit wieder hergestellt? Für die Verbraucher ist das natürlich durchaus relevant, da sie die Befreiung für die Industrie mitbezahlen. Insofern ist das Ergebnis natürlich spannend.“ Und zwar bleibt es vermutlich sehr lange spannend – nach Schätzungen liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei solchen Klagen bei etwa vier Jahren…