Smarter mit dem Smartphone umgehen

Kinder sollten von ihren Eltern erzogen werden, nicht von Algorithmen. Sagt Ursula von der Leyen und hat im Arbeitsprogramm 2026 der EU-Kommission Empfehlungen einer Expertengruppe angekündigt. Die Kommissionschefin hat also das Thema Kinder- und Jugendschutz online, oder eine Altersgrenze, auf der Agenda. Das „Smart-Phone smart nutzen“ haben auch die Euranet-Kolleginnen und Kollegen von Radio Agora in Kärnten zum Thema gemacht. Dort sind Handys bis zur achten Klasse im Unterricht verboten, es sei denn, sie werden aktiv für den Unterricht genutzt. Gymnasial-Lehrer Fabian Scheck sagt, er habe beim Versuch: 21 Tage ohne Smartphone festgestellt: Qualität geht über Quantität:

Amélie Förster | Euranet Plus

„Also ich würde schon sagen, dass wir eine Veränderung haben. Ich würde jetzt nicht sagen, dass alle mit den Bildschirmzeiten runtergegangen sind, aber was wir auf jeden Fall haben, ist dieser bewusstere Umgang damit. Also ich habe jetzt auch nach den Ferien natürlich mit meinen Schülerinnen und Schülern immer wieder Gespräche gesucht und die sagen dann, in den Ferien da war meine Bildschirmzeit schon wieder hoch. Aber da war ich erschrocken. Aber, jetzt ist mir klar, ich habe jetzt wieder To-Do‘s und ich möchte das jetzt gleich wieder reduzieren. Und ich habe dann gesagt: Aber allein das ist ja schon eine wertvolle Erkenntnis, weil vor einem halben Jahr oder vor einem Jahr hattest du das nicht. Also da war das einfach nicht reflektiert. Wir haben so einen ganz netten Leitspruch gefunden, im Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen, bei uns in der Schule. Wir haben gesagt, das, was wichtig wäre, wäre doch, dass sie das Smartphone smart verwenden. Und ich glaube, dass diese Kompetenz in diese Richtung geht. Und in diese Richtung ging es auch durch unseren Selbstversuch und daher ist es wichtig, dass wir dort hinkommen.“

Auch die EU-Länderchefs- und Chefinnen haben bei ihrem Gipfel Ende Oktober betont, wie wichtig der Schutz von Minderjährigen beim Zugang zu sozialen Medien ist. Doch die Entscheidungshoheit bleibt – wie bei allen schulischen Angelegenheiten – bei den Nationalstaaten.