Verhaltenskodex für Künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke

Der Name ist sperrig: Verhaltenskodex für Künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke – kurz GPAI. Dahinter verbirgt sich ein Kodex, der für die Anwendung in der Industrie gedacht und freiwillig ist, heißt es von der EU-Kommission.

InternetMaike Maier

„Ein Jahr Arbeit unter der Leitung von 13 unabhängigen Experten, vier Entwürfe, die von mehr als 1.000 Interessengruppen mitgestaltet wurden, drei Konsultationen mit über 1.600 Einreichungen. Warum nenne ich diese Zahlen? Weil dieser Kodex ein Paradebeispiel für einen inklusiven Prozess ist, der von der KI-Community selbst vorangetrieben wird. Modellanbieter, KMU, Wissenschaftler, Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und zivilgesellschaftliche Organisationen waren beteiligt. Der Kodex gliedert sich in drei Teile: Urheberrecht, Transparenz sowie Sicherheit und Schutz. Er wird eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung der Branche auf die kommenden GPAI-Regeln im Rahmen des KI-Gesetzes spielen. Die Unterzeichner profitieren von mehr Rechtssicherheit und einem geringeren Verwaltungsaufwand.“

Der Verhaltenskodex soll der Sicherheit und Transparenz dienen. Denn einige KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck könnten systemische Risiken mit sich bringen. Das können Risiken für die Grundrechte und die Sicherheit sein. Das KI-Gesetz schreibt vor, dass Modellanbieter diese systemischen Risiken bewerten und mindern.