Cyber-Grooming ist das „Locken“ von Kindern und Jugendlichen via Internet durch Erwachsene in missbräuchliche Beziehungen. Deepfake ist es, wenn mit Hilfe Künstlicher Intelligenz, Fotos, Stimmen, Videos erzeugt werden, die so echt aussehen und klingen, dass jeder „Nicht-Internet-Profi“ sie für echt hält.

Innenhof im Europaparlament Straßburg
Cyber-Grooming ist in Deutschland und in der EU verboten, und wird mit Gefängnis bestraft. Doch es braucht neue Regeln für neue Technologien. Die will das EU-Parlament morgen voranbringen. Es geht in Straßburg um die Aktualisierung der Europäischen Richtlinie zum Missbrauch von Kindern, sagt Parlamentssprecherin Delphine Collard:
„Es handelt sich also um eine neue Gesetzgebung, die den technologischen Fortschritt berücksichtigt und unter anderem Handbücher zum sexuellen Missbrauch von Kindern oder durch Deepfake erstellte Bilder von Kinderpornografie unter Strafe stellt. Der Gesetzentwurf verbessert außerdem die Unterstützung der Opfer und zielt darauf ab, die Höchststrafen für bestimmte Straftaten zu erhöhen. In einem Positions-Entwurf des Justiz-Ausschusses haben die Abgeordneten auch vorgeschlagen, die Verjährungsfrist abzuschaffen und den Opfern mehr Zeit zur Anzeige einer Straftat zu geben.“