KI-Gesetz der EU tritt in Kraft

Das Gesetz zur Künstlichen Intelligenz der EU ist jetzt (2. Februar 2025) in Kraft. Die EU hat weltweit die ersten Regeln zum Umgang mit KI festgelegt. Das Ziel ist, vor Missbrauch – uns alle – zu schützen, aber Innovation gleichzeitig zu fördern. Dass Regeln und Verbote bei gleichzeitiger Offenheit für Neues ein nicht ganz einfacher Spagat sind, hat auch die Debatte zur Verabschiedung des Gesetzes im EU-Parlament vor knapp einem Jahr gezeigt. Wir müssen aufpassen, dass wir als „weltweit -gesehene- KI-Dummies“ nicht übers‘ Ziel hinausschießen, hat EVP-Mann Axel Voss gesagt:

„Wir beschützen alles und jeden, aber verpassen dadurch ein bisschen die Wertschöpfung durch Innovation, und wir sollten auch aufpassen, dass wir als Europäische Union nicht irgendwie die Knöllchenbehörde dieser Welt werden.“

Zur Erinnerung. Die Debatte hat im März letzten Jahres, also kurz vor der Europawahl mit dem großen Wahlkampfthema „weniger EU-Bürokratie“ stattgefunden. Trotzdem gilt heute: Alle Unternehmen, die KI entwickeln, verkaufen oder nutzen und in der EU agieren wollen, müssen sich an die Regeln halten. Ansonsten drohen hohe Geldstrafen. Gut so, wenn wir kleine und mittlere Unternehmen in Sachen KI unterstützen, hat Svenja Hahn von den EU-Liberalen „Renew“ gesagt. Aber:

„Ich kann sagen, wir haben den Kommissionsvorschlag verbessert. Ich hätte mir aber mehr Freude an Innovation, und noch stärkeren Schutz von Bürgerrechten gewünscht.“

Da geht es um das Auslesen von biometrischen Daten, wie zum Beispiel Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durch Überwachungskameras. Verboten! Außer für Strafverfolgungsbehörden; und das rechtlich begrenzt. Oder auch im Internet. Da geht es um „Bewertungen des Sozialverhaltens“ – das Social Scoring. Wer etwa online teilt, dass er oder sie gerne Partys feiert, sollte nicht durchs Raster fallen, wenn es vielleicht um die Buchung von Ferienwohnungen via App geht. Wir als EU-Parlament hätten gerne noch viel mehr im EU-KI-Gesetz gehabt, hatte im März letzten Jahres auch der Europagrüne Sergey Lagodinsky gesagt.

„Aber es ist besser als gar keine Regulierung, als ein Wilder Westen der KI!“
Das Europäische Verbraucherzentrum hat zusammengefasst, welche ersten Regeln unter dem EU-KI-Gesetz jetzt gelten.