Das EU-Schweiz-Abkommen steht

Der Weg war nicht immer einfach, zwischendurch gab es auch Sackgassen. Doch die EU und die Schweiz haben es nach jahrelangen Verhandlungen geschafft, ein Abkommen zur Vertiefung und Ausweitung der beidseitigen Beziehungen zu schließen. Das Abkommen sieht u.a. eine finanzielle Regelung vor; die Schweiz soll hunderte Millionen Euro an die EU zahlen. Die Freizügigkeit sieht vor, dass EU-Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz ihren Arbeits- und Wohnort frei wählen können. Gleiches gilt auch umgekehrt. Die Bundespräsidentin der Schweiz, Viola Amherd, hat es jetzt in Bern als einen Meilenstein bezeichnet. Auch weil die Verhandlungsteams sich „nichts geschenkt“ hätten.

Eva Hellmann/Barbara Kawa

„Das kommt der Bevölkerung in der Schweiz und im europäischen Raum zugute. Den Volkswirtschaften, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Konsumentinnen und Konsumenten, Studierenden und den Forschenden. Kurz – der ganzen Gesellschaft.“

Die Verhandlungen zum Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sind am 20. Dezember abgeschlossen worden. Das breite Paket von Vereinbarungen, wie zum Beispiel ein Stromabkommen oder die Zusammenarbeit im Weltraum, soll nicht nur bilateral Wirkung zeigen, sagt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

„Dieses Abkommen kommt auch auf einer anderen Ebene genau zur rechten Zeit, denn es stärkt unsere gemeinsame Position auf globaler Ebene. Gemeinsam können wir bessere Antworten in einer immer komplexeren Welt finden. Dabei geht es um unsere gemeinsamen Interessen. Eine robuste Energie- und Gesundheitsversorgung, sichere Lebensmittel, freies Reisen, Arbeiten und Studieren, fairer weltweiter Handel.“

Die EU-Kommission will bereits zum 1. Januar 2025 mittels Übergangsregeln den freien Zugang für Schweizer Unternehmen zu europäischen Programmen gewähren.