Kampf gegen Digitalzwang

Die EU hat in ihrer Digitalstrategie 2030 das Ziel ausgerufen, eine „auf den Menschen ausgerichtete“ digitale Welt zu stärken. Doch was ist mit dem Recht auf analoge Teilhabe? Und was ist mit der Gleichberechtigung von digitalen und analogen Angeboten? Fragt sich auch diese 79-jährige.

„Ich ärgere mich über die Preise für Fahrkarten in öffentlichen Verkehrsmitteln- im Bus und am Schalter. Wenn ich die Karte im Internet kaufen würde, wäre sie wesentlich günstiger. Da ich aber nicht so vertraut bin mit dem Internet, habe ich Angst, die falschen Knöpfe zu drücken. Also kaufe ich sie beim Busfahrer oder am Schalter.“

Holger Winkelmann | Euranet Plus

Da nützt ihr dann auch das Smartphone nichts… Die Datenschützer von „Digitalcourage“ machen sich für analoge Teilhabe und gegen Digitalzwang stark. Der Verein hatte ein Rechtsgutachten beim „Netzwerk Datenschutzexpertise“ beauftragt. Das Gutachten kommt jetzt zu dem Ergebnis:

Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. „Digital only“ war dagegen der Slogan von Bundesminister Volker Wissing in einem Videostatement zum Digitalgipfel im Oktober (2024):

„Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich digitaler geworden. Die EU-Kommission spricht von einer spannenden Aufholjagd. 97 Prozent Flächenversorgung mit Mobilfunk. Die Verdoppelung der Glasfaseranschlüsse in kurzer Zeit. Führender KI-Standort zu sein, bescheinigt uns die OECD. (…) Germany goes digital! Und wenn es nach mir geht: digital only!“

Für das Recht auf analoge Teilhabe und gegen Digitalzwang hat „Digitalcourage“ eine Online-Petition gestartet. Die Forderung ist, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern.