Es geht um Honig, Fruchtsäfte, Marmelade und Trockenmilch, und vor allem darum, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren. Die EU-Staaten haben jetzt die sogenannten
„Frühstücksrichtlinien“ endgültig beschlossen. Das EU-Parlament hatte bereits zugestimmt. Im Dezember hatte der zuständige Berichterstatter Alexander Bernhuber, EVP, am Beispiel Honig daran erinnert, dass längst nicht überall drin ist, was draufsteht.
„In der EU werden derzeit rund 220.000 Tonnen Honig produziert. Aber die Nachfrage nach Honig ist viel, viel größer. Und rund 175.000 Tonnen Honig werden jährlich importiert. 40% dieser Importe kommen aus China. Und vieles davon ist eigentlich gar kein Honig, sondern Sirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben mit Farbe und sonstigen Aromaten versetzt.“
Bei Honigmischungen sollen die Ursprungsländer klar gekennzeichnet werden. Das soll auch helfen, Betrug mit Honig zu bekämpfen. Bei Fruchtsäften wird u.a. der Hinweis auf natürlich enthaltenen Zucker eingeführt. Bei den neuen Kategorien für Fruchtsäfte geht es auch darum, ein größeres Bewusstsein für den Unterschied zwischen Fruchtsaft und Fruchtnektar zu schaffen. Fruchtsaft darf anders als Nektar keinen zugesetzten Zucker enthalten. Bei Konfitüren wurde der Mindestfruchtgehalt pro Kilogramm erhöht. Außerdem sind Behandlungen zugelassen worden, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden können. Die neuen Regeln gelten ab spätestens 2026 in der gesamten EU.