EU-Kommission gibt neue Leitlinien zur Visa-Vergabe raus

Die EU-Länder sollen bei der Vergabe von Visa an Russen strengere Sicherheitschecks durchführen. Bei der Ausstellung der Visa und auch bei den Grenzkontrollen – bereits an den EU-Außengrenzen. Das empfiehlt die EU-Kommission und hat entsprechende Leitlinien vorgestellt. Dabei geht es vor allem um Visa, die einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen ermöglichen, also Touristen-Visa, oder auch Schengen-Visa genannt. Es geht ganz ausdrücklich nicht um Asylsuchende. Auch nicht für solche, die für etwa Jahre in der EU bleiben wollen. Da gelten die Regeln wie für alle anderen Staatsbürger und -bürgerinnen, hat EU-Innenkommissarin Ylva Johansson betont.

Ylva JohanssonKristian Pohl/Regeringskansliet

Ylva Johansson

„Dann kann man sich für ein Langzeitvisum, oder eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben, wenn man sein Land für eine Zeit verlassen möchte. Das ist nationale Zuständigkeit. Ich möchte betonen, das nicht zu verwechseln. Das Recht auf ein Touristenvisum ist ein Privileg, kein Grundrecht. Asyl zu beantragen ist ein Grundrecht.“

Die jüngste Eskalation durch den russischen Präsidenten Putin, mit der Teil-Mobilmachung, der Drohung mit Atomwaffen und den Scheinreferenden in den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine, stelle auch ein Sicherheitsrisiko in der EU dar. Angefangen bei einem ähnlichen Sprachgebrauch, wie er von offiziellen Vertretern Russlands benutzt wurde, bevor die Skripals 2018 in England vergiftet wurden.

„Wir haben auch russische BürgerInnen gesehen, die mit Touristenvisa und dem Ziel gekommen sind, Flüchtlinge aus der Ukraine zu provozieren, und Propaganda für Putin zu machen. Aber ich denke, die allgemeine Situation ist, dass die Bedrohungslage viel viel ernster ist. Das heißt, dass wir sehr viel gründlichere Sicherheitsüberprüfungen für jeden Einzelnen aus Russland machen müssen, bevor wir die Person in die EU lassen.“

Auch bereits erteilte Visa an Russinnen und Russen sollten auf den Prüfstand. Die Leitlinien der EU-Kommission sollen den Mitgliedstaaten und ihren Konsulaten sowie den Grenzschutzbehörden Hilfestellung bieten.