Polen, Ungarn und die Rechtsstaatlichkeit

Polen, Ungarn und die Rechtsstaatlichkeit: Da ist dieses Wortungetüm: Rechtsstaatlichkeits-Konditionalitäts-Mechanismus. Dieser Mechanismus der verhindern soll, dass EU-Mittel missbraucht werden – von Regierungen, die sich nicht an die EU-Regeln halten. Das könnte für Polen und Ungarn zum Einsatz kommen, denn gegen beide EU-Staaten wird wegen Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit ermittelt. Doch Polen und Ungarn meinen, der Mechanismus sei nicht rechtens, und haben Klage beim EuGH eingereicht. Das und die Untätigkeit der EU-Kommission schafft rechtliche Unsicherheiten, kritisiert die Renew-EU-Abgeordnete Sophie int’ Veld.

„Natürlich hatten Polen und Ungarn bereits angekündigt, vor Gericht zu gehen. Was ich aber sehr problematisch finde, ist nicht so sehr, dass sie vor Gericht gehen, sondern dass die EU-Kommission meint, dass ihre Klage eine aufschiebende Wirkung auf das Gesetz hat. Das ist seit dem 1. Januar in Kraft und die Kommission weigert sich einfach, es anzuwenden. Das finde ich sehr problematisch.“

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Beobachter, wie das Centre for European Reform denken, dass Polen und Ungarn rein rechtlich durchaus starke Argumente gegen den Rechtstaatlichkeitsmechanismus haben könnten. Denn in der EU gibt es bereits Möglichkeiten, Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und den Missbrauch von EU-Geldern zu ahnden. Doch aus dem EU-Parlament kommt auch die Warnung an die EU-Kommission, nicht vor Autokraten in die Knie zu gehen. Terry Reintke von den Europäischen sieht die Gefahr, einen Präzedenzfall zu schaffen. Mitgliedstaaten könnten die Kommission damit erpressen, gegen Gesetzesvorhaben zu stimmen, und das könnte es schwer machen, die EU-Gesetzgebung weiter voranzubringen.

„Ich hoffe wirklich, dass die Kommission dies ernst nimmt. Die Gesetzgeber der Europäischen Union haben diese Regulierung gemeinsam verabschiedet, und was der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen oder in anderen nicht rechtlichen Dokumenten sagt, sollte nicht die Hauptsorge der EU-Kommission sein. Das erste Anliegen sollte die Anwendung des EU-Rechts sein. “