Im Streit über die Justizreform der polnischen Regierung verschärft die EU-Kommission ihr Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in dem Land. Die Kommission hat entschieden, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, teilte Kommissions-Vize, Frans Timmermans, heute mit.
Trotz aller Bemühungen und intensiver Gespräche habe man bisher keine Lösungen für die Problempunkte finden können. Frans Timmermans betonte aber auch, dass die Kommission sich nicht in die politische Debatte in Polen einmischen wolle. Es gehe darum, den Pflichten der Kommission, als Hüterin der Verträge nachzukommen, und auf deren Einhaltung zu achten.
„Heute haben wir entschieden, den polnischen Behörden unsere Sicht der Dinge zu schildern, und was wir denken, was angesprochen werden müsste. Und ich hoffe, das wird die Gespräche voranbringen. Und ich bin zuversichtlich, dass wir unsere Diskussionen mit den polnischen Behörden konstruktiv fortsetzen können.“
Wenn die polnische Regierung auf die Stellungnahme der EU-Kommission nicht oder nur unzureichend reagiert, könnte sie in einem nächsten Schritt aufgefordert werden, innerhalb einer bestimmten Frist Änderungen herbeizuführen. In letzter Instanz könnte Polen als schwerste Sanktion das Stimmrecht bei EU-Entscheidungen entzogen werden. Der Streit zwischen Brüssel und Polen dreht sich vor allem um Änderungen bei den Regeln zur Arbeit des polnischen Verfassungsgerichts. Die neuen Vorgaben für das Gericht behindern nach Auffassung von Kritikern dessen Arbeit massiv. Auch der Gerichtshof selbst hatte die neuen Regeln für verfassungswidrig erklärt.
Glyphosat bleibt wohl erlaubt
Der Unkrautvernichter Glyphosat wird in Europa höchstwahrscheinlich auch nach dem Stichtag Ende Juni erlaubt bleiben. Die EU-Kommission machte heute deutlich, dass sie notfalls die Entscheidung treffe. Es geht um eine vorläufige Verlängerung von12 bis 18 Monate, wie der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, heute sagte. Die Kommission wolle aber versuchen, die EU-Staaten „alle an Bord zu behalten“. Am Montag soll wieder beraten werden.
CETA-Gegner gescheitert
Gegner des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada sind mit einem Eilantrag zum vorläufigen Stopp gescheitert. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union mitteilte, wurde die Forderung der Aktivisten vom EU-Gericht als übertrieben und unverhältnismäßig bewertet. Das Bündnis „Stop TTIP“ hatte beantragt, vorerst keinen endgültigen Beschluss über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens zuzulassen. CETA ist anders als das Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP, bereits ausgehandelt.