Die Preise für die Paketzustellung in der EU sind zu hoch und der Versandservice oft nicht zufriedenstellend. Das hält viele Verbraucher und Firmen davon ab, im Internet grenzüberschreitend einzukaufen oder zu verkaufen. In Zahlen: Nur 8 Prozent der Firmen verkaufen online und nur 15 Prozent der Verbraucher kaufen online ein.
Das will die EU-Kommission ändern und den Onlinehandel ankurbeln. Sie hat dazu diese Woche eine neue europäische Gesetzgebung vorgeschlagen. Damit will die Kommission die Regulierungsaufsicht in den Mitgliedstaaten stärken, für mehr Preistransparenz und einen stärkeren Wettbewerb sorgen. Noch legt sie keine Preisobergrenzen fest. Aber 2019 wird die Kommission überprüfen, was sich wirklich getan hat und dann eventuell weitere Schritte einleiten.
Widerrufsrecht bei Immobilien
Die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie geht oft mit großen und jahrelangen finanziellen Verpflichtungen einher. Manche Häuslebauer würde daher gerne irgendwann aus ihrem Immobilienkredit aussteigen, können dies aber in Zukunft nicht mehr zu jedem Zeitpunkt tun: Das Widerrufsrecht vieler Immobilienkredite bekommt ab Juni eine Frist gesetzt. Bislang galt die Widerrufsmöglichkeit wegen einer fehlerhaften Klausel in vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen unbegrenzt, künftig soll sie spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen ablaufen. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Wer noch einen Vertrag mit „ewigem Widerrufsrecht“ hat, muss sich bis zum 21. Juni entscheiden, ob er davon Gebrauch machen will.