Das Europaparlament ist der EU-Kommission in Sachen Visaliberalisierung für Türken in die Parade gefahren. Die von der Türkei gewünschte Visaliberalisierung kann es nach Ansicht des Europaparlaments nur geben, wenn Staatspräsident Erdogan vorher die umstrittenen Anti-Terrorgesetze seines Landes ändern lässt.
Der zuständige Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten und Justiz hat die von der EU-Kommission erbetene rasche Beratung über das Thema heute abgelehnt. Man werde sich damit erst dann befassen, wenn die Türkei alle 72 Vorbedingungen für eine visumfreie Einreise erfüllt habe. Und dazu gehörten auch die Anti-Terrorgesetze, hieß es u.a. vom Vorsitzenden der Liberalen-Fraktion, Guy Verhofstadt. Erdogan selbst hatte die EU-Forderungen nach einer Änderung der Anti-Terrorgesetze erst gestern erneut zurückgewiesen. Die visumfreie Einreise für Türken in die EU ist eine wichtige Voraussetzung für den Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei.
China im Visier
In der Europäischen Union wächst der Widerstand gegen eine mögliche Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft und eine drohende Überflutung der EU-Märkte mit chinesischen Billigprodukten. EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis hat heute im Europaparlament in Straßburg angekündigt, die EU-Kommission wolle ein „effektives Handels-Verteidigungssystem gegen unlautere Handelsmethoden“ vorbereiten. Die Europaabgeordneten aller Fraktionen waren sich einig, dass der europäische Markt und europäische Arbeitsplätze geschützt werden müssten. An die Kommission ging deshalb fraktionsübergreifend der Auftrag:
„Bitte handeln sie und legen sie einen guten Vorschlag vor.“
China selbst ist der Auffassung, dass es spätestens im Dezember 2016 innerhalb der Welthandelsorganisation WTO als Marktwirtschaft anerkannt werden muss. Dies würde die Möglichkeiten der EU, mit Strafzöllen das Dumping chinesischer Billigwaren zu verhindern, deutlich einschränken.
Internet soll schneller werden
Die Telekom will das Internet in Deutschland schneller machen und setzt dazu auf Vectoring. Die Bundesnetzagentur hat diese Technik auch an den Hauptverteilern erlaubt – das aber könnte den Wettbewerb verhindern. Diese Befürchtung hat die EU-Kommission. Sie will die umstrittene Entscheidung jetzt genauer unter die Lupe nehmen.
Klage abgewiesen
Das europäische Gericht in Luxemburg hat heute eine Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zur EEG-Umlage abgewiesen. Die EU-Kommission hatte Deutschland unzulässige staatliche Beihilfen vorgeworfen. Und das, weil energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage für Ökostrom von 2012 bis 2014 befreit waren. Die EU-Kommission hat daher laut einem Urteil zu Recht verlangt, dass die Unternehmen Millionen nachzahlen. Das Bundeswirtschaftsministerium will jetzt prüfen, ob es ggf. die nächste Instanz, den Europäischen Gerichtshof – EuGH – anruft.