Flüchtlingskrise: Merkel fordert schnelles Handeln

In der Flüchtlingskrise drängen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr österreichischer Amtskollege Werner Faymann auf ein schnelles Handeln der EU. «Die Hotspots müssen in Italien und Griechenland schnell entstehen und zwar nicht nur als Registrierungszentren, sondern auch als Verteilungszentren für eine faire Verteilung in Europa», sagte Merkel nach einem Treffen mit Faymann heute im Kanzleramt.

Angela Merkel at the podiumBundeskanzlerin Angela Merkel, copyright: Audovisual Service of the European Commission, 2015.

Dann bestehe auch die Möglichkeit, Menschen von dort aus zurückzuschicken, die keinen Anspruch auf Asyl hätten. Faymann sagte: «Es kommt aufs Tempo an.» Es gebe EU-Beschlüsse, «aber die Umsetzung ist es etwas, an der wir so hart arbeiten müssen.» Es müssten Menschlichkeit und Ordnung gewährleistet werden. Beide betonten, dass die Zahl der Flüchtlinge ohne einen besseren Schutz der Außengrenze der Europäischen Union nicht reduziert werde. Und in den Flüchtlingslagern nahe Syrien müssten ein menschenwürdiges Leben, Essen und Schulen gewährt werden. Geplant ist ein EU-Türkei-Gipfel, um vor allem über ein festes Flüchtlingskontingent zu beraten. Die Türkei ist das Haupttransitland für Flüchtlinge.

Meiler in der Kritik

Die Europäische Kommission hat gegen das Mitgliedsland Ungarn im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Atomkraftwerks Paks ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach Ansicht der Kommission hat Ungarn dem russischen Atomkonzern Rosatom den Auftrag für den Bau zweier neuer Blöcke «ohne
transparentes Verfahren» erteilt. Der ungarische Kanzleramtsminister Janos Lazar erklärte in einer ersten Reaktion, dass Ungarn die Angelegenheit notfalls auch vor dem Europäischen Gerichtshof austragen werde. «Die Kommission ist der Auffassung, dass die direkte Auftragsvergabe für das Kernkraftwerk-Projekt Paks II nicht mit dem EU-Vergaberecht im Einklang steht., hieß es
in der Erklärung des Brüsseler Gremiums. Den Bau der zwei neuen AKW-Blöcke hatte der rechtsnationale ungarische Ministerpräsident Viktor Orban im Vorjahr mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin vereinbart.

Ermahnung der Kommission

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Nach deutschem Recht können die deutschen Steuerbehörden überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern steht dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in Deutschland befindliche Vermögenswerte oder Investitionen erben, der Erblasser und der Erbe jedoch in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind.