Digitalcourage kritisiert Vorratsdatenspeicherung

Der Bund und seine Gesetze: Es kommt einem so vor, als hätte die EU da in letzter Zeit häufiger etwas zu meckern. Jetzt geht es um die geplant Vorratsdatenspeicherung, die wieder aktiviert werden soll. So wie sie der EU aktuell vorliegt, gibt es einige Mängel – vor Gericht will die EU aber nicht ziehen. Entsprechenden Berichten hat die Kommission gestern widersprochen. Monika Olszewski berichtet:

Detailaufnahme einer modernen Computertastatur und der dazugehörigen Mouse in weiß von Apple.

Dem aktuellen Entwurf habe die EU eine Mängelliste angehängt. Ein strittiger Punkt dabei sei die Dienstleistungsfreiheit. Wenn die Bundesregierung Daten speichern will, müsse das laut EU, überall möglich sein und dürfe sich nicht auf Deutschland beschränken. Dazu sagt der Datenschützer padeluun von Digitalcourage:

„Genau das sagt aber das Bundesverfassungsgericht geht nicht, weil wir müssen die Möglichkeit haben, dass die oberste Datenschutzbeauftragte, das zu kontrollieren, dass die da wirklich sicher sind. In anderen Ländern kann sie das gar nicht. Und somit stehen hier zwei Vorschriften unlösbar gegenüber.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, im Kampf gegen Kriminalität und Terror zu speichern, wer wann und wo mit wem telefoniert hat. Dafür sollen entsprechende Handy- und Computerdaten gespeichert werden. Inhalte nicht. Im Ausland könnten aber beispielsweise auch Geheimdienste zugreifen.

„Für uns würde das bedeuten, wenn die Daten irgendwo im Ausland liegen, dass wir nicht kontrollieren können, ob die dort sicher liegen. Ich kann hinzufügen: Auch im Inland können wir das nicht, aber eben doch ein bisschen mehr.“

Und trotzdem bleibt es die Quadratur des Kreises, meint padeluun. Bis das Problem gelöst ist, liegt die Entscheidung darüber auf Bundesebene auf Eis. padeluun geht sogar weiter:

„Ob es jemals wirklich gültig eine Vorratsdatenspeicherung geben wird auf Dauer, das bezweifle ich intensiv.“