Nachhaltige Ernährung ist wegen der Klimadebatte sozusagen in aller Munde! Wenn auch noch nicht in allen Mündern… wenns‘ dann ums Essen geht. Und bei nachhaltiger Ernährung geht es auch ums Tierwohl. Lohnt es sich da möglicherweise auch auf das EU-Bio-Logo zu achten? Das haben wir von Euranet Plus Reinhard Hönighaus gefragt. Er ist der Sprecher der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.
Reinhard Hönighaus, müssen Tierhalter in Sachen Biofleisch besondere Bedingungen einhalten?
„Ja, auch Tierhalter müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie ihre Produkte als „Bio“ vermarkten wollen. Da müssen sie die Tiere mit 100 Prozent Biofutter füttern, das Futter sollte überwiegend aus den eigenen Betrieben kommen oder aus Betrieben aus der näheren Umgebung. Klonen, Verpflanzen von Embryonen sind verboten, Wachstumsförderer und synthetische Aminosäuren, das ist untersagt. Junge Säugetiere sollen mit natürlicher Milch aufgezogen werden, vorzugsweise mit der Muttermilch. Natürliche Fortpflanzungsmethoden sind anzuwenden, allerdings ist künstliche Besamung auch nicht verboten. Und nicht biologisch erzeugte Futtermittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich für die biologische Erzeugung zugelassen sind.“
Und wie sieht es beim Tierschutz mn Zusammenhang mit dem EU-Bio-Logo aus?
„Was den Tierschutz betrifft, die Zahl der Tiere muss eben niedrig gehalten werden, dass es nicht zu Überweidung, Bodenerosion oder Umweltverschmutzung kommt. Die Tiere sollten wann immer es möglich ist, Zugang zu Freigelände oder Weideflächen haben, man darf sie nicht anbinden oder isolieren, es sei denn es ist mal bei einzelnen Tieren notwendig aus Tierschutzgründen oder tiermedizinischen Gründen. Hormone sind verboten, außer im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung eines einzelnen Tiers – ähnlich für Antibiotika. Und immonologische Tierarzneimittel, nochmal technisch gesprochen, dürfen verwendet werden.“
Danke Reinhard Hönighaus.