KI-Rahmenübereinkommen und KI-Strategie

Künstliche Intelligenz kann viel, aber sie soll nicht alles dürfen! Die EU-Kommission hat im Namen der EU das Rahmenübereinkommen des Europarats über Künstliche Intelligenz – KI- unterzeichnet. Mit Sitz in Straßburg ist der Europarat die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Das Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen über Künstliche Intelligenz. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Dazu gehört auch die Möglichkeit, KI-Systeme, die als eindeutige Bedrohung für die Grundrechte angesehen werden, zu verbieten.

Bildausschnitt: Mann tippt auf einer modernen Computer-Tastatur.

Die Möglichkeiten der KI mehr und besser nutzen will die CDU/CSU. Wir werden uns auf unserer Klausurtagung mit einer entsprechenden Strategie beschäftigen, so CDU-Chef Friedrich Merz zum Auftakt auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg.

„Ein Thema, das seit drei Jahren in dieser Bundesregierung, die wir zur Zeit haben, im Kompetenzstreit verlorengegangen ist, zwischen Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium und Kanzleramt. In diesem Dreieck hat es bis heute keine strategischen Entscheidungen über eine KI-Strategie für Deutschland gegeben. Und auch in dem, was jetzt als neues Wachstumspaket der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist, spielt KI nur am Rande eine Rolle. Dabei wird es eines der zentralen Themen sein in Zukunft für die Wirtschaft, aber auch für die Verwaltung.“

KI zur Überwachung öffentlicher Plätze soll auch eine Rolle spielen.