Sie heißen: „Rechte für die Natur“ und „Wiederanbindung der Natur“. Die Europäische Kommission hat zwei europäische Bürgerinitiativen zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Schaffung von Biodiversitätskorridoren registriert. Die Initiative „Rechte für die Natur“ will erreichen, dass die EU-Kommission der Natur Rechte im europäischen Recht gibt. Für die Organisatoren sollten Ökosystem als etwas Lebendiges mit eigenem Wert anerkannt und nicht als Eigentum behandelt werden.
EU/Lukasz Kobus The child and nature
Die Initiative zur „Wiederanbindung der Natur“ fordert, europäische Biodiversitätskorridore zu schaffen, um so u.a. Binnengewässer wieder mit Landökosystemen zu verbinden.
Nachdem die EU-Kommission die beiden Europäischen Bürgerinitiativen registriert hat, können die Organisatoren damit beginnen, Unterstützerunterschriften zu sammeln. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen aus sieben EU-Mitgliedstaaten, muss die Kommission reagieren.