Vergewaltigung in der EU: Ja oder Nein?

Wenn ich vor dem Sex nicht Nein sage, nicht sagen kann, ist es dann ein Ja? Ist eine Vergewaltigung also nur dann Vergewaltigung, wenn ich mich mit Worten und Taten gegen sexuelle Handlungen wehre? In einigen EU-Ländern gilt der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ in anderen „Nein heißt Nein“. Das EU-Parlament fordert jetzt zum wiederholten Mal:

„Nur ein Ja heißt Ja. Das ist der Schlüssel für unser allgemeines Miteinander. (…) Das gilt besonders in Momenten, wo wir besonders verletzlich sind. Das gilt insbesondere bei Sexualakten.“.

Die EU-Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, ein Gesetz vorzulegen, das eine EU-weite Definition von Vergewaltigung festlegt. Eine, die auf dem Fehlen einer freiwilligen, informierten und widerruflichen Einwilligung beruht. An Mitgliedstaaten, die Vergewaltigung noch über Zwang oder Gewalt definieren, geht die Aufforderung, ihre Gesetze anzupassen. Seit 2024 ist die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in Kraft. Die Richtlinie schafft zum ersten Mal einheitliche EU-Standards zu Gewalttaten online und offline. Vergewaltigung wurde in die Richtlinie nicht aufgenommen. Das war u.a. an Deutschland gescheitert. Die Begründung war, in Deutschland gelte das Prinzip „Nein heißt Nein“ und die EU habe keine Strafrecht-Kompetenz.