Wenn einer Vizepräsidentin der EU-Kommission ein ganz kleines Lächeln übers Gesicht huscht, während sie ein Thema vorstellt, könnte es ja etwas Erfreuliches sein.
„Wir haben entschieden, eine Europäische Bürgerinitiative teilweise zu registrieren, um streunende Hunde, Katzen und Tierheim-Tiere zu schützen.“
EU/Jussi HELTTUNEN Henna Virkkunen
Die Initiative will u.a. erreichen, dass die EU-Kommission den Schutz von Streunern und Tieren in Tierheimen in der EU und in Nicht-EU-Ländern stärkt, soweit die auf dem EU-Markt mit Hunden und Katzen aktiv sind. Weiter beschränkt werden soll die Verwendung von Hunden und Katzen zu wissenschaftlichen Zwecken. Und wenn es um internationale Handels- oder Assoziierungsabkommen geht, sollten die an die Einhaltung von Mindeststandards für den Schutz von streunenden Katzen und Hunden geknüpft werden. Die EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative zum Schutz von Streunern und Tieren in Tierheimen nur teilweise registriert, weil nicht alle Forderungen in die EU-Zuständigkeit fallen. Maßnahmen, die den Tierschutz als erklärtes Ziel verfolgen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission dürfte in dem Bereich also keine Vorschläge für Rechtsvorschriften machen. Doch auch die teilweise Registrierung gibt den Initiatoren jetzt grünes Licht, weiterzumachen, so Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen
„Die Organisatoren können jetzt die zwölfmonatige Phase der Unterschriftensammlung beginnen. Wenn sie mindestens eine Million Unterstützer-Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten bekommen, muss die Kommission handeln.“