Fragt man Künstliche Intelligenz zum Urheberrecht, dann sagt die: KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil ein menschlicher Schaffensakt fehlt. Heißt das, dass alles, was KI gemacht hat, auch von jedem einfach ge- benutzt werden darf? Die KI sagt ja. Es sei denn, die Plattformen haben Nutzungsbedingungen, die das verbieten, oder es werden bestehende Urheberrechte verletzt. Bei dieser Verwirrung müssen wir eines bedenken, sagt Nikolaus Forgó, IT-Rechtsexperte an der Uni Wien.

„Wir vergessen das immer, aber sozusagen der Moment, in dem wir ChatGPT das erste Mal gesehen haben, ist noch keine drei Jahre her für die meisten von uns. Also das sind wahnsinnig schnelle Entwicklungen und das Recht reagiert darauf mitunter sehr langsam. Der KI-Akt oder das KI-Gesetz, der AI Act, sagt deswegen auch so gut wie gar nichts über das Urüberrecht.“
Das KI-Gesetz der EU, der AI Act, ist das erste Gesetz weltweit, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz reguliert. Dabei geht es vor allem darum, Risiken beim Einsatz von KI zu minimieren. Etwa wenn das Verhalten von Personen gezielt beeinflusst werden soll und sie so manipuliert werden sollen. Oder künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Audios, Bilder und Videos müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Doch ein Urheberrecht, im rechtlichen Sinne von, geschaffen von dem Künstler, der Wissenschaftlerin, den Musikern, dem Autor oder der Autorin…noch Fehlanzeige, sagt Nikolaus Forgó.
„Der AI Act oder das KI-Gesetz sagt aber dazu vergleichsweise wenig. Das ist zwar eine neue, eine aktuelle Gesetzgebung, die sich insbesondere mit Risiken rund den KI-Einsatz beschäftigt, aber so gut wie gar nichts zum Urheberrecht. Es gibt auch in Europa, bedauerlicherweise, noch nicht so was wie ein europäisches Urheberrecht, sondern wir haben im Urheberrecht einige wenige europaweite Harmonisierungen, aber sehr viel von dem, was wir im Urheberrecht erleben, nationalstaatlich geregelt, ist also auch innerhalb der EU, in Irland, anders als in Österreich oder in Ungarn, anders als in Spanien.“
Das Interview mit Nikolaus Forgó, Professor an der Uni Wien haben die Euranet Plus- Kolleginnen und Kollegen von Radio Agora geführt.