Recht auf Abschalten im Homeoffice

Wir springen kurz ins Jahr 2021. Im zweiten Coronajahr – mit entsprechenden Möglichkeiten zum Arbeiten von zu Hause aus – hatte das EU-Parlament das „Recht auf Abschalten“ gefordert. Der maltesische S&D-Abgeordnete Alex Agius Saliba war der zuständige Berichterstatter. Er sprach damals davon, dass die EU eine Regelung zum Schutz dieser „neuen Arbeiter“ brauche.

InternetMaike Maier

„Es ist wirklich wichtig, die Gesetzgebung, die von grundlegender Bedeutung ist, wie die seit einigen Jahren geltende Arbeitszeitrichtlinie, in Einklang zu bringen, und diese Gesetzgebung mit neuen Realitäten zu verbessern, die die Digitalisierung an unseren Arbeitsplätzen gebracht hat. Und deshalb ist es wirklich wichtig: Wir erfinden das Rad hier nicht neu mit dem Recht auf Abschalten, sondern setzen nur die Rechte durch, die bereits vorhanden waren, und machen diese Grenze zwischen Arbeitszeit, Familienzeit und Ruhezeit klarer.

Zurück im Jahr 2025 hat die EU-Kommission jetzt ihre zweite Beratungsrunde mit den Sozialpartnern aufgenommen. Es geht in der Konsultation darum, dass Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit und faire Telearbeit einzuführen. Neben dem Recht auf Abschalten geht es auch um Fragen zu fairer und hochwertiger Telearbeit. Das schließt Nichtdiskriminierung mit ein. Und es geht um den Zugang zu Ausrüstung, Datenschutz und Überwachung, sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.