Flugreisen und die 100ml-Regel

Da hat man sich gerade diese leckere Flasche von irgendwas im Flughafen gekauft, steuert mit dem Handgepäck langsam Richtung Security Check und… das war es dann meist auch schon mit dem Erfrischungsgetränk. Maximal 100ml pro Behälter sind erlaubt, und davon auch nur so viele, wie in den 1 Liter Plastik-Zipper-Beutel passen. Alles andere wandert vor Ort in die Tonne. Und jetzt das: An manchen Flughäfen gibt es die neuesten CT-Scanner. Und die durchleuchten das Handgepäck so genau, dass die Sicherheitskontrolleure besser zwischen harmlosen und potenziell gefährlichen Flüssigkeiten unterscheiden können. Das macht es möglich, mehr als 100ml-Behälter zu nutzen. Es gibt da allerdings aktuell noch einen kleinen Haken, so EU-Kommissionssprecherin Anna-Kaisa Itkonen.

„Es gab technische Probleme mit diesen Scannern im vergangenen Jahr und deshalb hatten wir vorübergehend verboten, sie zu nutzen. Die Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz ist für das technische Funktionieren und die Sicherheit dieser Geräte verantwortlich. Und sie haben jetzt ihre technische Arbeit abgeschlossen. Und sie müssen uns noch genau wissen lassen, was sie rausgefunden haben. Damit wir den Scannern und Screenern den EU-Stempel geben und die Geräte in Betrieb gehen können.“

Flugzeug im Landeanflug kurz vor dem Aufsetzen auf die Landebahn.

Aber, bevor jetzt die ersten schon ihren Urlaubs- Stanley-Cup für die nächste Flugreise bereitstellen. Langsam…

„Das gilt nur für Passagiere, die von Flughäfen mit diesen hochmodernen Sicherheitskontrollen abfliegen. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Flughäfen, ihre Passagiere über diese Möglichkeit zu informieren. Die Flughäfen sind also dafür verantwortlich, ihre Passagiere über die verfügbaren Sicherheitseinrichtungen zu informieren, z. B. ob an Bord eine größere Flasche mitgeführt werden kann.“

Und was das grüne Licht der EU angeht:

“The intention is very much that it can start applying imminently.”

Also, so schnell wie möglich…