EU will Schutzstatus des Wolfes senken

Auf Drängen einiger Mitgliedstaaten hatte die EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Vor dieser Entscheidung waren Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten aufgerufen worden, Informationen rund um den Wolf zu einem Datenpool beizutragen. Im nächsten Schritt hat jetzt eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten auf Diplomatenebene zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der EU zu senken. Kommissionssprecher Adalbert Jahnz.

Bildausschnitt mehrerer EU-Flaggen, die an Fahnenmästen wehen, im Hintergund ein Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

„Was jetzt passiert, ist, dass wir auf die Zustimmung des Rates zu der Entscheidung warten. Und dann wird die EU diesen Vorschlag dem ständigen Ausschuss der Berner Konvention rechtzeitig zur nächsten Sitzung des Ausschusses vorlegen, die für erste Dezemberwoche geplant ist.“

Der Wolf ist bei uns über das Berner Übereinkommen geschützt. Der 1979 geschlossene zwischenstaatliche Vertrag des Europarats zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa. Im Vorfeld der jetzigen Entscheidung hatten laut der Naturschutzorganisation WWF mehr als 300 zivilgesellschaftliche Gruppen die EU aufgefordert, die Bemühungen für ein Zusammenleben mit dem Wolf zu verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten auch den Wolfsschutz stärken und nicht schwächen. Von der EU-Kommission heißt es im übertragenen Sinne: Den Schutzstatus zu senken, heißt nicht: Holt die Knarre raus!

„Wir reden hier von der Änderung von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Das würde nichtsdestotrotz erfordern, dass die Mitgliedsstaaten einen guten Schutzstatus für die Wölfe erreichen und aufrechterhalten. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Behörden mehr Flexibilität dabei zu geben, wie sie mit den Wölfen umgehen. Sie müssen sich also nicht an die strengen Grenzen des Status „streng geschützt“ und die Ausnahmeregelungen halten. Sie können stattdessen die breiteren Möglichkeiten des Status „geschützt“ nutzen.“

Wenn der ständige Ausschuss der Berner Konvention dem Vorschlag zustimmt, müsste auch die FFH-Naturschutz-Richtlinie der EU geändert werden.