Polen scheint vom Haken zu sein. Vom Artikel 7-Haken. Das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge war 2017 von der damaligen EU-Kommission eingeleitet worden, weil es große Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit gab. Im Verfahren nach Artikel 7 können für betroffene Länder u.a. EU-Gelder eingefroren werden. Als letzte Konsequenz kann einem Mitgliedstaat auch das Stimmrecht entzogen werden. Und gestern hieß es jetzt zu Polen von der EU-Kommission:
„Die Kommission ist der Ansicht, dass in Polen kein eindeutiges Risiko mehr für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit besteht. Die Kommission beabsichtigt daher, ihren Begründungsvorschlag aus dem Jahr 2017 zurückzuziehen und das Artikel-7-Verfahren einzustellen.“
Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung u.a. damit, dass Polen im Februar einen Aktionsplan zur Rechtsstaatlichkeit vorgestellt hat.
„Polen hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen eingeleitet, um die Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Justizsystems auszuräumen. Polen hat den Vorrang des EU-Rechts anerkannt und verpflichtet sich, alle relevanten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.“
Die weitere Umsetzung des Aktionsplans in Polen bleibt unter Beobachtung. Die EU-Kommission ist als Hüterin der Verträge zuständig für das Verfahren. Kommissionvize Vera Jorouvá will die Analyse beim nächsten Treffen der EU-Minister für allgemeine Angelegenheiten vorstellen. Auch das EU-Parlament ist informiert.