EU-Kommission ruft zu Stopp von „Goldenen Pässen“ auf

EU-Kommission ruft zu Stopp von „Goldenen Pässen“ auf: Eine der wertvollsten Errungenschaften der Europäischen Union ist der Schengenraum, und damit das grenzenlose Reisen in der EU. Die Reisefreiheit in der EU kann aber auch leicht missbraucht werden, wenn vorher nicht streng reglementiert wird, wer sich im Schengenraum frei bewegen darf. Die EU-Kommission hat angesichts der russischen Invasion in die Ukraine die Mitgliedstaaten jetzt dringend aufgefordert, gegen gekaufte EU-Staatsbürgerschaften, oder sogenannte „Goldene Pässe“ aktiv zu werden. Kommissionssprecherin Anitta Hipper

Holger Winkelmann | Euranet Plus

„Die Kommission hat die Mitgliedstaaten dringend aufgerufen, alle existierenden Systeme zu Goldenen Pässen unverzüglich einzustellen. Die Kommission ruft auch dazu auf, früher vergebene Staatsbürgerschaften an Personen aus Russland oder Belarus, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine auf Sanktionslisten stehen, abzuerkennen.“

Golden Pässe oder auch goldene Visa werden in der Regel nach einem „goldenen Handschlag“ vergeben. Nicht-EU-Bürger treten als Investoren auf, und erwarten dafür Aufenthaltsgenehmigungen oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Wer die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats besitzt, ist zugleich auch Unionsbürger. Mit der Unionsbürgerschaft geht automatisch das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Zugang zum EU-Binnenmarkt sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen einher, und zwar in allen Mitgliedstaaten. Die russische Aggression gegen die Ukraine hat die mit solchen Staatsbürgerschaftsregelungen verbundenen Risiken wieder deutlich gemacht, so die EU-Kommission.

„Was Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren angeht, die russischen oder belarussischen Staatsangehörigen erteilt wurden, und gegen die Sanktionen verhängt wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Verlängerung von Genehmigungen, unverzüglich zurücknehmen oder verweigern. Die Mitgliedstaaten sollten auch keine Aufenthaltsgenehmigungen an alle russischen und belarussischen Staatsangehörigen vergeben, oder an Personen, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg von EU-Sanktionen betroffen sind.“

Es ist jetzt Sache der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.