Urteil zu Staatsanleihen wirkt nach

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf von Staatsanleihen in Milliardenhöhe durch die Europäische Zentralbank gab es jetzt deutliche Worte von der Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 8. Mai entschieden, dass der Ankauf von Staatsanleihen zur Konjunkturbelebung teilweise verfassungswidrig war, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Beschlüsse der EZB nicht geprüft hätten.

Die Richter in Karlsruhe haben sich damit gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Die Kommissionspräsidentin hat jetzt in einer Erklärung wissen lassen:

„Die EU-Kommission halte an drei Grundprinzipien fest; nämlich dass die Währungspolitik der Union eine Angelegenheit der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ist; dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; und dass Urteile der Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind. Das letzte Wort zu EU-Recht werde immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst,“ heißt es von Ursula von der Leyen.