Wenn auf der Reise mal etwas schief geht

Es gibt wohl kaum etwas nervigeres, als die Urlaubsreise damit zu starten, dass der Flieger verspätet oder vielleicht sogar garnicht kommt, und dann ist auch noch das Gepäck weg. Das Europäische Verbraucherzentrum will allen Betroffenen damit helfen, dass die Verbraucherschützer Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.

Flugzeug im Landeanflug kurz vor dem Aufsetzen auf die Landebahn.


Claudia Knoppke, wie und womit?

Mit einem Beschwerdebrief in mehreren Sprachen. Denn, uns als Europäern steht ja nach EU-Recht eine Entschädigung zu, wenn der Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt mindestens 250 Euro. Und eine Entschädigung steht uns natürlich auch bei: Flug gestrichen, Überbuchung oder bei Gepäckproblemen zu. Das Europäische Verbraucherzentrum weiß aber auch, dass es nicht immer ganz einfach ist, seine Ansprüche bei den Fluggesellschaften einzufordern. Und viele Betroffene sind schlicht ratlos, wie sie das überhaupt anstellen sollen.

Und wie genau will das EVZ da helfen?

Auf der Internetseite des EVZ gibt es ein einfaches Online-Tool – wie es ja so schön neudeutsch heißt- also eine Seite, wo ich meine Beschwerde loswerden kann: Flug verspätet? Gepäck verloren? Und anderes. Auch für ausländische Fernbus- und Bahnunternehmen übrigens. Ich werde Schritt für Schritt durch mein Problem geführt. Es gibt zusätzlich auch ein Video auf der Seite, in dem gezeigt wird, wie das alles funktioniert. Das Europäische Verbraucherzentrum sagt, wir wollen schnell und ohne viel Aufwand helfen. Wenn die Betroffenen sich durchgeklickt haben, bekommen sie anschließend den fertigen Beschwerdebrief zugesandt. Den gibt es wahlweise auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch.

Das Europäische Verbraucherzentrum bietet Hilfe zur Selbsthilfe, wenn es mit der Flug- Bahn- oder Fernbusreise nicht so richtig geklappt hat. Den passenden Link zur Selbsthilfe gibt es hier.