„Kosten wie zu Hause“

Kosten wie zu Hause, das soll es ab dem kommenden Sommer in der gesamten EU für Handynutzer geben. Die EU-Kommission hat heute ihre neuen Vorschläge zu Roaming vorgestellt. Eine zeitliche Begrenzung wie im ersten Entwurf soll es nicht geben. Allerdings müsse Missbrauch verhindert werden können, sagte heute EU-Digitalkommissar Günther Oettinger bei der Vorstellung. Denn die Preise in der EU sind stark unterschiedlich.

Apps Smartphone Handy

„Die Telekompreise in Lettland beispielsweise sind um ein 6,5faches geringer, als die in Irland. Also könnte geschäftsmäßig ein Missbrauch dadurch betrieben werden, dass man Simkarten aus Lettland in Irland vertreibt.“

Anbietern solle dafür eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand gegeben werden. Sollte beispielsweise die Telekom diesen Missbrauch bemerken, hat sie die Möglichkeit, den Betreffenden abzumahnen. Wer aber begründen kann, dass er sich in dem Land aufgehalten hat, ist nicht betroffen, sagte Kommissar Oettinger weiter.

„Wenn sie auf Urlaubsreise sind oder auf Dienstreise, egal wie lange, von ihrem Wohnort oder Arbeitsort entfernt sind, ist dies eindeutig kein Missbrauch.“

Wirtschaftliche Konsequenzen möglich

In der vergangenen Woche hatte das Europaparlament eine Resolution verfasst, in der die Einhaltung der Menschenrechte auf den Philippinen angemahnt wurde. Dem philippinischen Präsidenten Duterte wird u.a. vorgeworfen, dass seine Antidrogenkampagne einem Antidrogenkrieg gleicht. Seit seinem Amtsantritt Ende Juni sind bereits mehrere Tausend Menschen durch Polizeigewalt getötet worden. In der Resolution fordern die Europaabgeordneten Duterte auf, sein „menschenrechtswidriges Verhalten“ einzustellen, ansonsten könne es auch wirtschaftliche Konsequenzen geben. Die Antwort Dutertes war jetzt- Zitat: Fickt euch! Darauf werde es keine direkt Reaktion geben, sagte die grüne Europaabgeordnete und Vizepräsidentin des Menschenrechtsausschusses Barbara Lochbihler im Gespräch mit Euranet Plus:

„Und wir haben in dieser Resolution ja auch gefordert, dass er weiter macht, mit einem Friedensprozess, das ist ein anderes politisches Feld, dass er Unterstützung auch haben kann von der EU, wenn er Korruption bekämpft und wenn er gegen die Ungleichheit zwischen arm und sehr Reichen auf den Philippinen vorgeht. Also wir haben eigentlich genügend Grund, zusammen zu arbeiten. Und da glaube ich, würde das ablenken, wenn da so markante Sprüche zu ernst nimmt.“

Verbot bekräftigt

Der Europäische Gerichtshof hat das weitreichende EU-Verkaufsverbot für Tierversuchs-Kosmetik bekräftigt. Wenn ein Produkt mit Tierversuchen darauf getestet wurde, ob es die europäischen Gesundheitsvorschriften für Kosmetik einhält, darf es in der EU nicht verkauft werden.

Das EU-Verbot gelte auch dann, wenn die Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt wurden, um Kosmetika für den außereuropäischen Raum zu produzieren, haben die Richter heute entscheiden. Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien: Drei Unternehmen hatten Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um die Kosmetik in Japan und China zu verkaufen. Daraufhin ging es um die Frage, ob die Waren dann auch in der EU vertrieben werden dürfen. Die EuGH-Richter sagen Nein und argumentieren damit, dass das Ziel sei, die Tiere zu schützen. Dieses Ziel sei in Gefahr, wenn sich die Vorschriften mit Tests im Ausland umgehen ließen. Seit 2013 ist der Verkauf von Tierversuchs-Kosmetik in der EU grundsätzlich verboten.