Rechte und Pflichten bei „Terror-Urlaub“

Es klingt unschön. Ist aber so: Der Terror könnte auch ihren Urlaub beeinflussen. Nach den Terroranschlägen in der Türkei beispielsweise sind die Touristenzahlen u.a. für Istanbul massiv eingebrochen. Bereits nach dem Anschlag dort im Januar hatte der weltgrößte Reisekonzern Tui einen Buchungsrückgang für die Türkei insgesamt um 40 Prozent gemeldet. Das könnte zum Beispiel Auswirkungen auf die Flüge haben. Welche Möglichkeiten und Rechte Touristen nach EU-Regeln haben, hat Joris Gräßlin zusammengefasst.

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Schon mal von der Pauschalreisen-Richtlinie gehört? Wahrscheinlich nicht. Aber es lohnt sich, da mal genauer hinzuschauen – denn die EU-Vorschriften bringen viele Vorteile für Touris, erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband.

„Sehr gut abgesichert sind z.B. Kunden, die mit Reiseveranstaltern unterwegs sind. Dieses europäische Pauschalreiserecht wird in Brüssel verabschiedet und ist gerade novelliert worden im vergangenen Jahr. Jetzt geht es um die Umsetzung in nationales Recht. Also Deutschland, die Bundesregierung, muss das jetzt in den nächsten zwei Jahren umsetzen.“

Die Richtlinie schreibt z.B. vor, dass Reiseveranstalter in Zukunft die Kosten für einen Rücktransport übernehmen, wenn die Reise wegen Mängeln oder außergewöhnlicher Umstände abgebrochen werden muss. Auch die ersten drei Übernachtungen durch verspätete Rückflüge muss in Zukunft der Veranstalter bezahlen. Und so ergibt sich vor allem für Pauschal-Urlauber eine neue rechtliche Sicherheit. Neu ist aber auch die Vorgabe, dass Kunden die Reise erst dann stornieren dürfen, wenn der Preis um 8 statt bisher 5 Prozent steigt. Bis vier Monate vor Reisebeginn kann der Anbieter die Preise anpassen, z. Bsp. bei höheren Kerosinkosten oder Währungsschwankungen. Grundsätzlich sei die Festlegung auf solche Vorgaben ein Ringen um jedes Wort, so Reiseexperte Torsten Schäfer. Es ist gar nicht so einfach, die Interessen von 28 Reiseländern zu berücksichtigen.

„Wenn Dinge in Brüssel zentral geregelt werden, muss man die Interessen aller EU-Länder unter einen Hut bringen, was nicht ganz einfach ist. Weil die Briten haben andere Interessen als die Deutschen, als die Franzosen, als die Italiener. Dennoch ist es natürlich wichtig einen einheitlichen europäischen Schirm zu schaffen, wie etwa mit dem Schengenraum, dass die Reisefreiheit garantiert ist.“

Auch die Wünsche von online Reiseanbietern und den herkömmlichen Reisebüros mussten berücksichtigt werden. Der Kompromiss des EU Parlaments sieht eine Gleichstellung vor – es ist also egal, wo Sie ihre Reise buchen – überall haben Touristen die gleichen Rechte.