Diskriminierung beim Einkauf

Grenzenlos in den Urlaub fahren, oder die Einheitswährung Euro – Europa rühmt sich ja u.a. damit, dass in den EU-Ländern insgesamt vieles angeglichen wurde und damit einfacher ist. Beim Einkaufen ist das allerdings längst nicht so. Das zeigt eine jetzt veröffentlichte Studie der Europäischen Verbraucherzentrale.

Nahaufnahme einiger Euro-Gelscheine und-Münzen nebst Unterlagen.

Claudia Knoppke, gerade im Onlinehandel gibt es große Unterschiede…

Mehr als 60% der ausgewerteten Fälle betreffen den Online-Handel. Am meisten benachteiligt wird bei Versicherungsverträgen (30%) und Warenkäufen (29%). In der Praxis heißt das z.B.: Man möchte über einen ausländischen Online-Shop etwas bestellen, doch der Händler weigert sich, über die Grenze hinweg zu liefern. Oder man zahlt vor Ort im Hotel einen höheren Preis als Einheimische. In den meisten Fällen konnten betroffene Verbraucher gar keinen Vertrag abschließen. Versicherungsverträge beispielsweise werden gekündigt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Und was ist die Begründung der Unternehmen, oder Händler dafür?

Von den Verbraucherschützern nachgefragt hat überhaupt nur knapp ein Viertel der Unternehmen die Diskriminierungen begründet. Sie rechtfertigen das vor allem damit, dass sie bei Kunden aus dem Ausland nicht so einfach die Bonität prüfen können. Außerdem seien die europaweiten Lieferungen kostspielig, oder für grenzüberschreitende Lieferungen wären in jedem Land entsprechende Logistikpartner nötig. Und gerade kleinere Unternehmen sind oft unsicher, wie die Gesetzeslage im EU-Ausland ist.

Habe ich denn als Verbraucher eine Möglichkeit, das irgendwie zu umgehen?

Damit wir Diskriminierungen wegen unseres Wohnsitzes umgehen können, rät das EVZ, zu technischen Hilfsmitteln zu greifen. „Anonym“ surfen zum Beispiel, oder einen Proxy-Server nutzen, um nicht automatisch auf die deutschsprachige – die damit möglicherweise teurere Seite umgeleitet zu werden. Außerdem kann man sich Pakete auch an einen Servicedienstleister schicken lassen, der im Land des Unternehmens sitzt. Und, so raten die europäischen Verbraucherschützer: Beschweren Sie sich bei dem Unternehmen!

Das Europäische Verbraucherzentrum hat einen Musterbrief dazu vorbereitet.

Hier gibts den Link