In ihrer Regierungserklärung vor dem EU-Gipfel hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Themen Flüchtlinge und Brexit in den Mittelpunkt gestellt. Europa sei in der Flüchtlingsfrage vor einer historischen Bewährungsprobe. Es gehe ab morgen in Brüssel darum, ob man auf dem bisherigen Weg, die Fluchtursachen zu bekämpfen und die Außengrenzen zu schützen, so weit vorangekommen sei, dass es sich lohne, ihn weiterzugehen, so Merkel.
„Erfolg und Misserfolg dieses Rates entscheiden sich wahrlich nicht an der Frage der Kontingente. Auf dem Rat geht es nicht um die Vereinbarung von Kontingenten. Wir machten uns in Europa auch lächerlich, nach den 160.000, die wir vereinbart haben, die noch nicht einmal ansatzweise verteilt sind, am Freitag oben darauf, Kontingente zu beschließen. Das wäre der zweite Schritt vor dem ersten.“
Merkel versteht Cameron
In Sachen Brexit hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung gesagt, dass sie die britischen Forderungen nach einer Reform der Europäischen Union in Teilen verstehen und dass es nicht um britische Einzelinteressen gehe. Sie seien in vielen Punkten berechtigt und nachvollziehbar.
„Allerdings führt diese Debatte zu einem übergeordneten Punkt. Sie führt dazu, dass wir darauf bestehen, bei Anpassungen auf europäischer Ebene, die grundlegenden Errungenschaften der europäischen Integration, nicht in Frage zu stellen. Und das sind in der gegenwärtigen Diskussion mit Großbritannien vor allem die Prinzipien der Freizügigkeit und der Nichtdiskriminierung. Und deshalb will ich hier noch einmal deutlich machen, diese beiden Prinzipien stehen nicht zur Disposition.“
Die EU-Kommission erwartet vom Gipfel der Staats- und Regierungschefs ein klares Bekenntnis, bereits getroffene Beschlüsse in der Flüchtlingsfrage beschleunigt umzusetzen. Wichtige neue Beschlüsse werde es auf dem Gipfel in Brüssel nicht geben.
Österreich: nur noch 80 Asylbewerber pro Tag
Österreich hat neben der Gesamtobergrenze für Flüchtlinge auch ein Tageskontingent beschlossen. Ab kommenden Freitag sollen an der Südgrenze zu Slowenien nur noch 80 Asylbewerber pro Tag ins Land gelassen werden, hieß es von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Insgesamt dürften pro Tag maximal 3.200 Flüchtlinge einreisen. Diese doppelte Obergrenze solle bis auf Weiteres gelten und über den Tag verteilt stundenweise abgearbeitet werden. Werde einer der beiden Grenzwerte erreicht, würden die Grenzübertritte vorübergehend gestoppt. „Ein Rückstau auf slowenischer Seite und damit auch Drucksituationen an der Grenze“ können laut Mikl-Leitner nicht ausgeschlossen werden.
Schadenersatz bei Flugverspätung
Unternehmen, deren Mitarbeiter wegen Flugverspätung zu spät erscheinen, können Schadenersatz von der Airline verlangen. Die Fluggesellschaft hafte für Schäden, die dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien. Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof heute gesprochen. Allerdings könne der Arbeitgeber nur die im „Montrealer Übereinkommen“ festgelegte Höchstsumme für Verspätungsschäden fordern. Die liegt derzeit bei rund 5.000 Euro. Der EuGH hatte im Streit zwischen der Fluggesellschaft Air Baltic und dem Sonderermittlungsdienst der Republik Litauen zu entscheiden. Zwei Mitarbeiter des Dienstes hatten ihr Flugziel mehr als 14 Stunden verspätet erreicht. Gemäß litauischen Regelungen musste der Arbeitgeber deshalb zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die hatte der Sonderermittlungsdienst von der Airline zurück gefordert.