Piloten im Sicherheits-Check? Für die EU zu viel.

Der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt wird wohl kein dicker Freund der EU – aktuell streitet er um die strengen Regeln für die Zulassung von Privatpiloten. Da will Dobrindt nicht nachgeben und spricht, so wörtlich, von einem typischen Beispiel der Überall-Einmisch-EU.

Detailaufnahme eines Flugzeug-Propellers.

Das Verkehrsministerium will nicht an seinen Standards drehen. Die Vertreter des Ministeriums beharren darauf, bei Pilotenanwärtern auch in Zukunft ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Die EU wirft der Bundesregierung jetzt vor, damit EU-Verträge zu verletzen, weil das in Deutschland geltende Recht über das europäische hinausgehe. Und die Kommission hält diese zusätzlichen, in der EU-Verordnung nicht vorgesehene Anforderungen für unvereinbar mit dem EU-Recht.

Brüssel bemängelt an den Vorschriften, dass Anwärter auf eine Pilotenlizenz in Deutschland einen zusätzlichen Sicherheitscheck bestehen müssen. Dabei geht es um Informationen über den zukünftigen Piloten, die etwa beim Verfassungsschutz oder der Polizei eingeholt werden können. Laut deutschem Luftsicherheitsgesetz müssen die Behörden prüfen, ob der Pilot einer terroristischen Vereinigung angehört oder bereits Straftaten begangen hat, bevor er seine Lizenz erhält. Und das ist der EU zu viel und zu streng. Aus Deutschland heißt es dagegen, die europäischen Vorschriften regelten nur den Bereich der Flugsicherheit, sagten aber nichts über den Schutz vor Anschlägen aus.

Deutschland wurde schon Mitte Juli zwei Monate Zeit gegeben, die nationalen Regeln zu ändern. Jetzt scheint es so, als drohe die EU-Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.