Die Sache mit den verbotenen „Health Claims“

Es klingt immer so, als könnten wir uns gesund essen: Gerade im Winter klingen Versprechen wie „Stärkt die Abwehrkräfte“ wie Medizin. In Wahrheit steckt aber hinter diesen Werbeversprechen nicht viel, das haben die Verbraucherzentralen in Deutschland festgestellt. Und außerdem sind diese sogenannten „Healt Claims“, also Gesundheitsversprechen, schon längst von der EU verboten.

Eine junge Frau putzt sich mit einem Papiertaschentuch die Nase.

Wie bei einem Treffen von Menschen ist es auch beim Produktkauf: Der erste Eindruck zählt. Käufer lassen sich von den vermeintlichen Gesundheitsversprechen beeinflussen. Allerdings werben knapp die Hälfte der von der Verbraucherzentrale begutachteten Produkte mit Health Claims, die aus Sicht der Organisation nicht zugelassen sind. Und eine Gruppe von Nahrungsmitteln trifft es besonders heftig, wie Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: „Besonders schlecht haben die Kindernahrungsmittel abgeschnitten. Man will den Eltern suggerieren, dass sie ein besonders tolles Produkt für ihre Kinder bekommen. Zum Teil sind die Nahrungsmittel aber sehr zucker- oder fettreich. Da muss auf jeden Fall ein Augenmerk drauf gerichtet sein, denn die Kinder sind besonders schützenswert. Und den Erwachsenen eine Bären aufzubinden, dass ein Produkt mit viel Zucker besonders gesund sein soll – das muss gestoppt werden.“

Das muss gestoppt werden, obwohl die EU seit 2012 die inhaltlich falschen Werbesprüche verboten hat. Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentrale erklärt: „Wir stellen aber leider fest – und auch der Marktckeck der Verbraucherzentralen bestätigt das – das es eben unzulässiger Gesundheitsversprechen auf Verpackungen gibt.“ Die Industrie lässt sich von dem EU-Verbot also offensichtlich nicht abhalten, Versprechen zu geben, die nicht eingehalten werden. Was ist also die Kosequenz? Müller erklärt es folgendermaßen: „Das ist genau das, worum man in den nächsten Monaten ringen muss. Das eine ist die Frage: ‚Sind die gesetzlichen Vorschriften hier wirklich klar?‘ – und nein, das ist nicht der Fall. Das macht es für die Verbraucherzentralen sio schwer, dagegen vorzugehen. Ich gehe aber davon aus, dass wir trotzdem rechtliche Instrumente nutzen werden, um die missverständliche Irreführung abzustellen.“ Da müssen sich dann wohl einige Konzerne warm anziehen und ihre Abwehrkräfte stärken…