Umweltschäden müssen anders geahndet werden

Wenn der Grüne Deal in der EU wirklich effizient umgesetzt werden soll, dann müssen Umweltschäden anders geahndet werden, fordert der Europäische Rechnungshof.

PlastikmüllFred MARVAUX

Plastikmüll

Denn, eigentlich gilt bei Umweltschäden das Verursacherprinzip. Das heißt, wer den Schaden verursacht, muss auch die damit verbundenen Kosten tragen. Doch so passiert es in der EU nicht immer und in den Mitgliedstaaten auch sehr unterschiedlich. Deshalb müssten für Sanierungsmaßnahmen immer wieder die Steuerzahler und nicht die Verursacher der Schäden aufkommen. Das liegt für die Rechnungsprüfer daran, dass das Verursacherprinzip in der Umweltpolitik der EU zwar generell berücksichtigt wird, aber nicht alle Bereiche abdeckt. Die EU-Prüfer haben festgestellt, dass in der EU fast drei Millionen Standorte potenziell kontaminiert sind. Und das vor allem durch industrielles Gewerbe und durch Abfallbehandlung und entsorgung. Die Folgen sind Wasser- und Luftverschmutzung.