Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht

Wo Künstliche Intelligenz drin ist, muss auch KI draufstehen. Die EU-Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht.
Der sieht vor, dass Inhalte, die mithilfe von KI generiert wurden, auch klar gekennzeichnet sind. Das gilt für Deepfakes genauso wie für Texte und Inhalte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Werden Chatbots in einem interaktiven KI-System eingesetzt, muss das für die Nutzer transparent sein. Auch wenn die Einhaltung des Verhaltenskodex freiwillig ist, sind die Transparenzanforderungen rechtlich verpflichtend.

Holger Winkelmann | Euranet Plus

Der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI gilt für Anbieter und für Anwender. Die EU hat auch eine Reihe von Symbolen entwickelt, die Anwender generativer KI-Systeme zur Kennzeichnung ihrer KI-generierten Inhalte verwenden können. Die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes gelten ab August 2026.