Juni 2024, Februar 2025, November 2025. Shein ist nicht erst seit gestern auf dem Radar der EU-Kommission. Mehrfach hatte die Informationen gefordert, was die chinesische Online-Plattform tut, um EU-Recht nach dem Gesetz zu digitalen Diensten, dem DSA, einzuhalten. Nicht genug, hat die EU-Kommission jetzt entschieden und ein förmliches Verfahren eingeleitet.
Holger Winkelmann | Euranet Plus „Wir verdächtigen das Unternehmen, in drei Bereichen gegen den DSA zu verstoßen. Ein stark süchtig machendes Design für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU durch Prämienprogramme und den Einbau von Spielelementen. Zweitens mangelnde Transparenz der Empfehlungssysteme. Und der Verkauf illegaler Produkte online wie Waffen und Sexpuppen mit kindlichen Zügen.“
Die EU-Kommission will jetzt weiter Beweise sammeln. Das soll durch zusätzliche Auskunftsersuchen an Shein oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen geschehen. Den DSA einzuhalten sei in der EU eine Verpflichtung, vor allem auch zum Verbraucherschutz, so der Kommissionssprecher.
„Shein erreicht 145 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Bei verdeckten Testkäufen wurden 27 Produkte für Kinder unter drei Jahren gekauft. Jedes Produkt, jedes Spielzeug hat nicht den EU-Gesetzen entsprochen. Die Botschaft ist also ganz klar: Shein muss die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU analysieren und verringern.“