Sind Fingerabdrücke im Ausweis rechtens?

Sind Fingerabdrücke im Personalweis mit EU-Recht vereinbar? Das wollen Datenschützer von „Digitalcourage“ geklärt haben. Der Europäische Gerichtshof will dazu am kommenden Donnerstag sein Urteil sprechen.

Claudia Knoppke, worum geht es dabei?

Zu Digitalcourage kurz vorab; Das sind Datenschützer, die sich gegen die Sammelwut von Daten in allen möglichen Bereichen einsetzen. Dem einen oder anderen dürften die „Big Brother Awards“ ein Begriff sein. Damit vergibt Digitalcourage jedes Jahr einen Negativpreis an zum Beispiel Behörden, Firmen, Institutionen, die als solche „Datenkraken“ aufgefallen sind. Und bei biometrischen Daten im Personalausweis sieht Digitalcourage die Gefahr von Daten-Missbrauch und Daten-Lecks. Sie sagen außerdem, dass die Fingerabdrücke einen Personalausweis nicht wirklich fälschungssicherer machen und die Datenerhebung deshalb unverhältnismäßig sei.

Nahaufnahme eines deutschen Reisepasses.

Und warum ist der Europäische Gerichtshof gefragt?

Seit August 2021 müssen in Deutschland alle, die einen neuen Personalausweis beantragen, die Abdrücke beider Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises speichern lassen. Dieses deutsche Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Verordnung. Die Kläger hatten neue Personalausweise ohne Fingerabdrücke beantragt. Zuständig war dann u.a. das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Wiesbaden hatte den EuGH um Klärung in Sachen EU-Recht gebeten. Denn es gibt Fragen wie, was ist mit einer Folgenabschätzung in Sachen Schutz persönlicher Daten, hat die EU-Verordnung formelle Fehler?

Der Europäische Gerichtshof will am Donnerstag sein Urteil dazu verkünden, ob die Pflicht zur Erfassung von Fingerabdrücken im Personalausweis EU-rechtens ist.