Übergangsverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich beendet

Herzlichen Glückwunsch hieß es jetzt aus Brüssel in Richtung Rumänien und Bulgarien. Beide EU-Länder sind nicht mehr unter „ständiger Beobachtung“. Auf „EUisch“ gesagt: Die EU-Kommission hat das Kooperations- und Kontrollverfahren – kurz CVM- für beide Länder förmlich abgeschlossen.

„Der Mechanismus zur Überprüfung der Zusammenarbeit wurde mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union im Jahr 2007 eingeführt. Dabei hat es sich um eine Übergangsmaßnahme gehandelt, um Fortschritte in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung sowie Bekämpfung der organisierten Kriminalität für Bulgarien zu erleichtern.“

The national flag of Romania next to the European flag

Die Fortschritte in den genannten Bereichen werden von der EU-Kommission auch für alle EU-Mitgliedskandidaten in den jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten. Das Ziel ist immer, den Ansprüchen der EU in Sachen Rechtsstaatlichkeit zu genügen. Rumänien und Bulgarien haben ihre Verpflichtungen eingehalten, so Kommissionssprecher Christian Wiegand.

„Die Kommission wird mit beiden Mitgliedsländern im Rahmen des jährlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit arbeiten, wie mit allen Mitgliedstaaten.“

Und was bedeutet das jetzt für den Schengen-Beitritt, den beide Länder seit langem anstreben? Kritische Stimmen zum Beitritt Rumäniens und Bulgariens hatten auch immer wieder mal das noch nicht abgeschlossenen Verfahren angeführt. Die Voraussetzungen zum Schengen-Beitritt erfüllen beide Länder für die Kommission schon seit 12 Jahren, hat der Kommissionssprecher betont.

„Die Schengen-Erweiterung hat weiter politische Priorität für die Kommission. Und Bulgarien und Rumänien sollten unverzüglich vollen Zugang zum Schengen-Raum bekommen. Ich denke das ist ganz klar. (…) Die Kommission hat nie eine Verbindung zwischen dem Schengen-Beitritt und dem CVM hergestellt, weil das separate Bereiche sind – jeder mit seinen eigenen Anforderungen.“