Der Europäische Rechnungshof kritisiert den Umgang mit Fluggästen in der EU

Der Europäische Rechnungshof kritisiert den Umgang mit Fluggästen in der EU in Zeiten von Corona. Die Fluggastrechte sind missachtet worden, heißt es einem aktuellen Sonderbericht. Wenn Fluggesellschaften Flüge annullieren, müssen sie den Passagieren nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten, so der Europäische Rechnungshof. Viele Airlines hätten ihre Kunden aber stattdessen gezwungen, Gutscheine anzunehmen.

Flugzeug im Landeanflug kurz vor dem Aufsetzen auf die Landebahn.

Das sei rechtswidrig. Die EU-Rechnungsprüfer kritisieren auch, dass Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten hätten, ohne dass dabei Rückerstattungen an Fluggäste zur Voraussetzung gemacht worden seien. Auch seien die Fluggäste in der EU sehr unterschiedlich behandelt worden. Der EU-Kommission gibt der Europäische Rechnungshof Empfehlungen zum besseren Schutz der Fluggastrechte. Denn, Passagierrechte werden auf EU-Ebene für die Beförderungsunternehmen festgelegt und von nationalen Behörden durchgesetzt.