Urlaub in der EU – alles anders als geplant

Urlaub in der EU – alles anders als geplant: Eigentlich sollten ja viele Geimpfte und das digitale Impfzertifikat das Reisen in der EU im Sommer deutlich leichter machen. Doch das Corona-Virus hält sich offensichtlich nicht an Regeln und stellt damit bereits Geregeltes in der EU wieder in Frage. Aktuell ist es die Frage, wie regeln wir das mit Mutanten-Risiko-Gebieten? Regierungssprecher Steffen Seibert hätte es am liebsten gemeinsam geregelt. Nämlich…

„…dass wir in Europa, und dafür werben wir in Europa, eine einheitliche Herangehensweise für Einreisen aus Drittländern, die wir Virus-Varianten-Gebiete nennen, haben sollten. Da, wo es diese Einheitlichkeit noch nicht gibt, da werben wir weiter dafür.“
Die EU-Kommission sieht es geregelt. Beispielsweise für Reisende aus Großbritannien, die gerne wieder in die EU kommen würden- zumindest für den Sommerurlaub.

EU/Centonze Claudio

EU Digital COVID Certificate

„Für das Vereinigte Königreich gilt derzeit, dass Reisenden, die vollständig geimpft sind, oder einen wesentlichen Grund für die Einreise in die EU haben, von den Mitgliedstaaten die Einreise erlaubt werden sollten.“

So wurde es vom Rat empfohlen. Die Entscheidung wird alle zwei Wochen auf ihre Gültigkeit abgeklärt. Für Reisen innerhalb der EU gilt ab dem 1.Juli offiziell die Regelung, wer mit dem digitalen Impfzertifikat nachweisen kann, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein, darf frei reisen. Und dann gibt es noch die Regelung der Notbremse, sagt Kommissionssprecher Christian Wigand.

„Die im Zusammenhang mit möglichen Virus-Varianten wichtig ist. Varianten, die wir sehen, oder in der Zukunft sehen könnten, um dann zügig in dem Zusammenhang reagieren zu können.“

Aus deutscher Sicht gilt aktuell Portugal als Virusvariantengebiet. Für Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland, die aus Portugal einreisen, gilt aktuell pauschal eine 14-tägige Quarantänepflicht – auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Und alles, was die Kommission an Infos von den Mitgliedstaaten bekommt, ist auch im Netz nachzulesen.