Besserer Schutz für Zeitarbeiter

Gegen 4Uhr heute Morgen war es soweit, dass sich die Unterhändler von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, dass Millionen Beschäftigte mit sehr kurzen Zeitverträgen oder Gelegenheitsjobs in der EU besser geschützt werden sollen. Die Neuregelung betrifft nach Schätzungen der EU-Kommission rund zwei bis drei Millionen Arbeitnehmer mit bisher sehr eingeschränkten Rechten, darunter Hausangestellte, kurzfristig Beschäftigte und sogenannte Flexijobber.

Blick durch einen Bauzaun auf eine Baustelle an einem großem Gebäude.

Auch für sie sollen künftig Mindestanforderungen an die Arbeitsverträge gelten. EU-Kommissarin Marianne Thyssen nannte es heute bei der Vorstellung der Einigung einen Meilenstein für die soziale Gerechtigkeit in der EU.

„Wir modernisieren das europäische Arbeits-Recht und passen es der modernen Arbeitswelt an. Wie sie wissen, ist eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmern in atypischen Arbeitsformen und flexiblen Verträgen beschäftigt. Auch für diese Verträge müssen wir sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten für die Angestellten ausbalanciert sind. Je mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern verlangt wird, umso mehr müssen Arbeitgeber auf Verlässlichkeit und Schutz achten.“

Parlament und Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.