Beziehungsstatus: Es bleibt kompliziert

Achtung: Jetzt wird es kompliziert! Die Situation: Zwei Männer, aus den USA und einem EU-Land, sind offiziell verheiratet. Der eine – aus dem EU-Land -möchte seinen amerikanischen Ehemann, also Familienmitglied, in ein EU-Land mitnehmen, ohne, dass der nach drei Monaten wieder ausreisen muss. Kein Problem, könnte man meinen. Großes Problem, sagt Rumänien. Denn in diesem EU-Land ist die gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich. Also ist der Amerikaner auch kein Familienmitglied. Was nun? Das hatte der Europäische Gerichtshof jetzt zu klären. Aber, es wird nicht weniger kompliziert, weiß Claudia Knoppke.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Auch das vorab: Die Ehe wurde 2010 in Belgien, also EU, geschlossen. Und dann: In der EU darf man wegen seiner sexuellen Ausrichtung nicht diskriminiert werden. In der EU darf sich von einem EU-Land frei ins andere bewegen, wer ein EU-Bürger ist. Aber, was eine Ehe, und damit eine Familie ist, das ist national zu entscheiden. Ich weiß, das macht es jetzt nicht einfacher. Um es abzukürzen. Der EuGH hat entschieden: EU-Staaten müssen gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Mitgliedsländern für das Aufenthaltsrecht anerkennen, selbst wenn das nationale Recht keine Homo-Ehe vorsieht. Das ist gut so, ließ die EU-Gleichstellungs- und Justizkommissarin Jourová über einen Sprecher ausrichten.

„Die Kommissarin begrüßt dieses Urteil, denn es beinhaltet eine wichtige Bestätigung der Freizügigkeit. Alle Mitgliedstaaten haben die Freiheit, zur gleichgeschlechtlichen Ehe zu entscheiden. Sie dürfen EU-Bürger nicht wegen gleichgeschlechtlicher Ehen diskriminieren.“

Doch dann ist die Frage: Ist es aus EU-Diskriminierungs-Sicht nicht paradox, dass zwei gleichgeschlechtliche Rumänen nicht heiraten dürfen, aber ein Amerikaner, der einen Rumänen in Belgien geheiratet hat, dass das von Rumänien anerkannt werden muss??!! Die Antwort des Kommissions-Sprechers.

„Nun, wie wir bereits mehrfach gesagt haben, Familienrecht ist prinzipiell eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Wozu der EuGH entscheiden hat, ist im Kern nicht zur Legalisierung der Homo-Ehe, sondern zur Freizügigkeit. Das sind zwei verschiedene Dinge.“

Sorry, es bleibt kompliziert….