Auch wenn Weihnachten ist, gibt es in Sachen EU leider nicht so viel Besinnliches zu berichten. Der Europäische Gerichtshof hat sich erneut gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gestellt. Ein Autor der Süddeutschen Zeitung fragt sich, ob das in Zeiten des Terrors das richtige Signal ist:
„Für dieses Urteil hätte es wohl keinen komplizierteren Zeitpunkt geben können. Der Europäische Gerichtshof erklärt die Vorratsdatenspeicherung, wie sie europaweit üblich geworden ist, für rechtswidrig – zwei Tage nach dem Anschlag von Berlin, der wahrscheinlich die Diskussion über Ermittlungsbefugnisse wieder anheizen wird. Während die Fahnder in ganz Europa überlegen, wie sie dem Terror am effektivsten zu Leibe rücken, wird ihr angebliches Paradeinstrument gestutzt. Ein falsches Signal in schwieriger Zeit? Damit hat der EuGH die Ermittler aber keineswegs blind oder taub gemacht. Erstens bleiben „gezielte“ Datensammlungen erlaubt. Es dürfen Datenpools verdächtiger Personen angelegt werden, und es darf gespeichert werden, wo es um konkrete Kriminalitätsschwerpunkte geht. Manches spricht dafür, dass der EuGH den Staaten hier durchaus einen großen Spielraum einräumt. Zweitens ist auch in diesem Verfahren deutlich geworden, dass die angebliche Unverzichtbarkeit der Datenspeicherung wohl eher Mythos als Wirklichkeit ist: Halb Europa war in dem Verfahren vertreten – und doch konnten die Länder den Gerichtshof nicht von der Effizienz der Speicherei überzeugen. Valide, übergreifende Studien sucht man vergebens.“
Noch deutlicher wird da ein Autor der TAZ. Er ist sich sicher, die Richter haben in schwierigen Zeiten genau richtig gehandelt:
„Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben genau das gemacht, was die Politik in diesen Tagen immer fordert. Sie sind unaufgeregt ihrer Arbeit nachgegangen und haben sich von den Terroristen nicht den Kopf vernebeln lassen. Sie verteidigen unsere freiheitliche Art zu leben und wehren sich – konsequenterweise – gegen eine allgemeine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Das Urteil ist ein Glanzlicht internationaler Rechtsprechung. Was aber folgt aus dem Luxemburger Verdikt? Wenn eine Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anlasslos die ganze Bevölkerung erfassen darf, für welche gut begründbaren Personengruppen kann sie dann eingeführt werden? Sicher nicht für alle Muslime. Aber für alle „Gefährder“? Das wird in den kommenden Monaten noch eine spannende Diskussion werden.“
Ein Autor des Spiegels hat sich mit dem Thema Waffenrecht beschäftigt. Er schreibt, dass die EU ein strengeres Waffenrecht bekommt, dass aber zahnlos ist. Denn Sportschützen dürften auch weiterhin hochgefährliches Schießgerät kaufen:
„Zwar ist die neue Richtlinie in vielerlei Hinsicht ein Fortschritt. In einem wichtigen Punkt aber verstößt sie gegen jede Vernunft: Sportschützen dürfen auch weiterhin halbautomatische Pistolen und Zivilmarkt-Versionen von Sturmgewehren legal kaufen – einzig und allein, weil sie Sportschützen sind. Auch eine strenge Begrenzung der Magazinkapazität fiel weg: Pistolen dürfen bis zu 21 Schuss ohne Nachladen abfeuern, Gewehre bis zu elf Schuss. Mit beiden ist es möglich, das Magazin binnen Sekunden leerzuschießen. Schon für Jäger dürfte eine solche Feuerkraft schwer zu rechtfertigen sein. Bei Sportschützen grenzt sie an Irrsinn. Man müsse hier abwägen, sagen vor allem konservative Politiker, die sich offenbar von der teils aggressiven Lobbyarbeit der Waffenfreunde beeindrucken ließen: Sportschützen dürften nicht unverhältnismäßig belastet werden. Man reibt sich die Augen angesichts dessen, was hier gegeneinander abgewogen werden soll: Der Schutz von Menschenleben gegen die Ausübung eines Hobbys.“