Es gibt ja so Dinge, die kehren jedes Jahr immer wieder. Im Sommerloch werden irgendwelche Seeungeheuer irgendwo vermutet und parallel zur Urlaubszeit gibt es reihenweise Reisehinweise. Einer davon taucht in jedem Jahr wieder auf. Holger Winkelmann stellt ihn vor.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung glaubte in der vorgegangenen Woche auf etwas wichtiges Hinweisen zu müssen. Im Ausland sei vielen Polizisten nicht bekannt, das unsere alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheine weiterhin gültig sind. Deshalb drohten Bußgelder für alle, die keinen Checkkartenähnlichen Führerschein hätten. ADAC-Sprecher Ralf Collatz kennt dieses Gerücht. Allerdings nur in der Theorie
„Tatsächlich ist dem ADAC kein einziger Fall bekannt geworden in den letzten 15 Jahren, denn so lange gibt es diese Gerüchte schon, wo jemand ein Bußgeld hat bezahlen müssen, weil er den rosafarbenen oder grauen Führerschein mitgehabt hat.“
Das dieses Gerücht trotzdem pünktlich vor jeder größeren Urlaubswelle wieder hochkommt, erklärt Collatz mit einem einfachen Phänomen
„Wir vermuten einmal das System „Stille Post“ Nachdem irgendjemand mal gehört hat, dass, und dann verbreitet sich das und irgendwann verselbständigt sich ein solches Gerücht. Und es ist natürlich letztendlich nicht ganz ausgeschlossen, dass jemand ein Bußgeld im Ausland bezahlt hat. Aber zum Beispiel deswegen, weil der Führerschein nicht lesbar gewesen ist. Er ist vielleicht schon fünfmal in der Waschmaschine mitgewaschen worden. Das wäre zumindest denkbar.“
Faktisch sind die alten Fläppen noch bis 2033 gültig, so hat es die EU-Kommission in einer Richtlinie festgelegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich diese Richtlinie kopieren und ins Handschuhfachlegen. Möglicherweise bleibt sie da allerdings 17 Jahre unberührt drin liegen.