Grüße aus dem Urlaub sind immer richtig schön – nur wenn es ein Knöllchen ist, das nachträglich ankommt, wird es weniger schön. Soll ich das bezahlen oder nicht? Die Zeitschrift „Finanztest“ hat jetzt herausgefunden, dass viele EU-Länder die Knöllchen gar nicht vollstrecken.
Das liegt daran, dass die ausländische Behörde das Geld meistens gar nicht sieht, wie Ralf Collatz vom ADAC erklärt: „Im Gesetz ist festgelegt, dass das Land, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, die Geldbuße bekommt. Deswegen ist das eigentlich kein ganz großer Wunsch der ausländischen Behörden, das grenzüberschreitend zu verfolgen, denn außer hohen Verwaltungskosten hat die Behörde im Ausland letztlich nichts davon.“ Außerdem können Bußgelder in Deutschland erst ab 70 Euro eingetrieben werden.
Unsere Nachbarn, die Niederlande machen davon aber ordentlich Gebrauch, denn da ist die 70 Euro-Grenze schnell erreicht. Wenn Sie in Deutschland mit dem Handy am Steuer erwischt werden, kostet das 60 Euro. In den Niederlanden gleich schon 230 Euro.
Wann aber sollte man ein Knöllchen aus dem EU-Ausland bezahlen und wann nicht? Laut der Zeitschrift „Finanztest“ heißt es: Wenn Sie nach dem Urlaub nichts mehr von der ausländischen Verkehrsbehörde hören, können Sie die Angelegenheit meistens aussitzen. Wenn Sie aber häufiger in ein Land reisen, dann kann es passieren, dass es bei einer offenen Geldbuße Probleme gibt. Um das zu vermeiden, lohnt es sich deshalb, das Bußgeld freiwillig zu zahlen.
Im Übrigen dürfen Griechenland, Irland und Italien gar keine Knöllchen verschicken, weil diese Länder den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss nicht umgesetzt haben.