Ist EEG-Umlage eine Beihilfe?

Damit es klimafreundlichen Strom gibt, zahlen wir alle in Deutschland drauf: Mit dem sogenannten EEG: Dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Diese EEG-Umlage steht aber immer wieder in der Kritik. So auch jetzt.

Morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof die Umlage. Monika Olszewski, worum geht es da jetzt genau?

Zwei Windräder zwischen Bäumen im Sonnenuntergang.

Die Bundesregierung will vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob das Gesetz grundsätzlich als sogenannte „Beihilfe“ einzustufen ist und hat gegen die EU geklagt. Denn die EU sieht die EEG-Umlage als Beihilfe und die ist laut EU-Recht verboten. Es gibt nämlich ein Problem bei der EEG-Umlage, so Florian Krüger vom unabhängigen Verbraucherportal Verivox erklärt:

„Gerade besonders energieintensive Unternehmen sind davon teilweise oder weitgehend befreit und diese Differenz, was Unternehmen weniger zahlen, zahlen Verbraucher eben mehr und da ist die Frage, ob das zulässig ist.“ Und laut EU ist es das eben nicht.

Und das will Deutschland jetzt gerichtlich klären lassen. Was heißt das denn für uns Verbraucher?

Das ist ganz einfach so Florian Krüger von Verivox:

„Für die Verbraucher ist es durchaus relevant, da sie die Befreiung für die Industrie mitbezahlen. Insofern ist das Ergebnis spannend.“

Denn so hoch, wie in diesem Jahr war die EEG-Umlage noch nie: 6,35 Cent zahlen wir pro Kilowattstunde und damit im Jahr 6 Euro mehr. Die Gründe für den Anstieg sind die hohe Stromproduktion aus Wind und die niedrigen Strompreise an der Börse. Und die Umlage gleicht den Preis eben aus, den Betreiber von den Ökostromanlagen garantiert bekommen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird morgen vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt und wir sind gespannt, was das Gericht entscheidet.